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Bei einem Auftrag zur Direktansprache ( Headhunting ) berechnen wir unser Honorar, wie folgt:

  • 1 Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 des vereinbarten Jahresgehalts, fällig nach Einstellung, d.h. nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
  • Ein weiteres Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 Jahresgehalt berechnen wir nach Ablauf der Probezeit, sofern das Arbeitsverhältnis weiter besteht.